Allgemeine Vertragsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen finden ergänzend auf die zwischen uns und dem Besteller getroffenen Vereinbarungen, die in unserer Auftragsbestätigung niedergelegt sind, Anwendung. Ergänzend gelten die Regelungen der VOB/B.
(2) Von unseren allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen der vereinbarten Produkteigenschaften vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung der Ware/Leistung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware/Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Erbringung der Lieferung/Leistung.
§ 3 Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise frei Baustelle. Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als zwei Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
§ 4 Lieferzeiten/Ausführung
(1) Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, GIF ActiveVent hat den Liefertermin ausdrücklich bestätigt.
(2) Die vom Besteller zu schaffenden Voraussetzungen für den Montagebeginn (Montagevoraussetzungen) der GIF ActiveVent-Lüftungsdecke werden dem Besteller oder einem etwa vom Besteller eingeschalteten Fachplaner spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt (Montagevoraussetzungen). Dieses Merkblatt wird dem Besteller auf Verlangen vorab zugesandt. Zusatzkosten, die dadurch entstehen, dass die Montage wegen bauseits nicht vorliegender Voraussetzungen nicht aufgenommen werden kann oder unterbrochen werden muss (z. B. zusätzliche An- und Abfahrtskosten, Lagerkosten, Übernachtungskosten etc.) sind vom Besteller auf der Grund-lage der jeweils gültigen Preise der GIF ActiveVent sowie der nachgewiesenen Auslagen zu erstatten.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Preise – auch Pauschalpreise – auf der Grundlage einer Auftragsdurchführung an Wochentagen (Montag bis Freitag) und zu regulären Arbeitszeiten (7.00 bis 20.00 Uhr) kalkuliert. Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Auftragsdurchführung zu anderen Zeiten erforderlich, sind wir berechtigt, dem Besteller die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten (Zuschläge, Übernachtungskosten, Auslösung etc.) gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 5 Gefahrübergang bei Sichtabnahme – Abnahme
(1) GIF ActiveVent ist berechtigt, nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte (Fertigstellung der Unterkonstruktion bzw. der Kassettendecke) die unverzügliche Vornahme einer Sichtabnahme auf Vollständigkeit und Sauberkeit der von GIF ActiveVent erbrachten Leistung zu verlangen. Nach der Sichtabnahme geht die Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung des jeweiligen Gewerks auf den Besteller über, soweit sie nicht bereits übergegangen ist.
(2) Die Abnahme erfolgt gemäß § 12 VOB/B. Sie gilt in jedem Fall als erfolgt, wenn der Besteller die von GIF ActiveVent gelieferte Anlage in Betrieb nimmt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Besteller hiermit im Voraus an uns ab und zwar in Höhe der jeweiligen zwischen GIF ActiveVent und dem Besteller vereinbarten Auftragssumme zuzüglich Mehrwertsteuer. Die vorstehende Abtretung zur Sicherung unserer Forderung umfasst auch solche Forderungen, die der Besteller gegen einen Dritten in Folge einer Verbindung unserer Vorbehaltsware mit einem Grundstück erwirbt.
(3) Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Besteller weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt, solange er sich vertragsgemäß verhält, das heißt insbesondere solange er fällige Rechnungen der GIF ActiveVent fristgerecht bezahlt. Auf unser besonderes Verlangen macht der Besteller den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Der Besteller sichert zu, dass die vorgenannte Forderung nicht bereits anderweitig abgetreten ist.
(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht anders vereinbart, ist der vereinbarte Preis ohne Abzug wie folgt zur Zahlung fällig:
– 30 % der Auftragssumme nach Auftragserteilung
– 30 % der Auftragssumme bei Beginn der Montage der Unterkonstruktion
– 30 % der Auftragssumme nach Fertigstellung der Decke
– Restbetrag: Schlussrechnung nach Fertigstellung und etwaigem Aufmaß.
(2) Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig mit Ausnahme der Schlussrechnung, für die ein Zahlungsziel von 20 Kalendertagen ab Abrechnungsdatum gewährt wird.
(3) Ist der Besteller mit einer Zahlung im Verzug, ist GIF ActiveVent, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, berechtigt, die Arbeitsaufnahme bzw. die Fortsetzung der Arbeiten zu verweigern. Durch die Neuaufnahme der Arbeiten etwa entstehende Zusatzkosten hat der Besteller vor Arbeitsaufnahme an GIF ActiveVent zu bezahlen.
(4) Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
(5) Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Ein Skontoabzug ist insgesamt nur zulässig, wenn alle Zahlungen innerhalb der vereinbarten Skontofrist bei GIF ActiveVent eingegangen sind.
§ 8 Gerichtsstand/Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder des Vertrags ungültig sein, wird dadurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Eine etwa ungültige Bestimmung des Vertrags ist so umzudeuten oder so zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Enthält der Vertrag eine regelungsbedürftige Lücke oder entsteht eine solche später, so sind die Parteien verpflichtet, sie mit einer Regelung auszufüllen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrags die zu regelnden Fragen bedacht hätten.
(3) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau. Wir sind berechtigt, den Besteller auch an dessen Gerichtsstand zu verklagen.
GIF ActiveVent GmbH
Brühlstra.e 7, DE – 79112 Freiburg
Tel: +49 (0)7664 9302-0, Fax: +49 (0)7664 59990
E-Mail: info@gif-activevent.com
Stand: 18.03.2015